Entdecken Sie unsere praxisnahen Schulungsangebote. Unsere Expertise im Kranbereich sorgt dafür, dass Sie die richtigen Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben. Egal ob für Anfänger oder erfahrene Fachkräfte – unsere Schulungen sind auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet.
Ausbildungen zur Erlangung der gesetzlich vorgeschriebenen Berechtigungen zur Bedienung von Kranen, gemäß §11 der Fachkenntnisnachweisverordnung FK-V sowie BGBL II Nr.13/2007 des Bundesministeriums.
Unterrichtseinheiten:
21 UE (18 Stunden) = 3 Kurstage
Unterrichtseinheiten:
31 UE (26 Stunden) = 3-4 Kurstage
Unterrichtseinheiten:
31 UE (26 Stunden) = 3-4 Kurstage
Unterrichtseinheiten:
Turmdrehkrane, Dreh- und Auslegerkrane
31 UE (26 Stunden)
Fahrzeug- und Ladekrane 11 UE (9,5 Stunden)
Gesamt: 35,5 Stunden = 4-5 Kurstage
Unterrichtseinheiten:
Fahrzeug- und Ladekrane 31 UE (26 Stunden)
Turmdrehkrane, Dreh- und Auslegerkrane 16 UE (13,5 Stunden)
Gesamt: 39,5 Stunden = 4-5 Kurstage
Unterrichtseinheiten:
kleiner 300 kNM
9 UE (7,5 Stunden) = 1 Kurstag
größer 300 kNm
21 UE (18 Stunden) = 2 Kurstage
Unterrichtseinheiten: 8 UE (7 Stunden) =
1 Kurstag
Unterrichtseinheiten: 16 UE (14 Stunden) =
2 Kurstage
Für die Teilnahme an der Schulung ist, Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen. Falls vorhanden, können Sie auch Ihre persönliche PSA (Persönliche Schutzausrüstung) wie Sicherheitsschuhe, Helm oder Handschuhe mitbringen.
Nein. Für unsere Schulungen sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Alle wichtigen Inhalte werden während des Kurses sowohl theoretisch als auch praktisch vermittelt.
Ja. Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung und der Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat bzw. einen Kranschein, der Sie zum Bedienen des jeweiligen Krans berechtigt.
Ja. Teilnehmende müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um an der Schulung teilnehmen und den Kranschein erwerben zu können.
Nein. Für den Staplerschein ist kein Führerschein erforderlich, da Flurförderzeuge wie Stapler in der Regel auf dem Betriebsgelände und nicht im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.